Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Systemischen Beratung Ahrensburg
Ute & Sven Carstens GbR
Pellwormstieg 18a
22926 Ahrensburg
Stand: 15.03.2015
§ 1 Anwendung der AGB
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Systemischen Beratung Ahrensburg (SBA) und dem Auftraggeber als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das generelle Angebot der SBA annimmt und sich an die SBA zum Zwecke der Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung, Coaching und Organisationsberatung nach Maßgabe der systemischen Beratung und der angegeben Verfahren wendet.
Die SBA ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die SBA aufgrund vom Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die die Berater der SBA in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Beraters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages
Die Berater und Beraterinnen der SBA erbringen ihre Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung und Prävention anwendet. Der Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprechen, sofern dieser hierüber keine Entscheidung trifft.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Auftraggeber die Anwendung der angebotenen Methoden ablehnt und nach anderen Methoden beraten werden will, hat er das dem Berater gegenüber zu erklären.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Auftraggeber nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Auftraggebers sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung, wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Übungen und anderen Methoden. Der Berater ist berechtigt, die Beratung zu beenden, falls das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Auftraggeber die Beratungsinhalte verneint.
§ 4 Vergütung
Die SBA hat für ihre Dienste einen Vergütungsanspruch. Wenn die Vergütung nicht individuell zwischen der SBA und Auftraggeber vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der SBA aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht. Die Vergütungen sind vor jeder Beratung vom Auftraggeber per Überweisung oder bar zu bezahlen. Nach Abschluss der Beratung erhält der Auftraggeber auf Wunsch eine Rechnung oder eine Quittung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Auftraggebers sowie den Beratungszeitraum. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass die SBA keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat.
§ 5 Nicht zustande kommende Termine
Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Auftraggeber unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 50% der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Auftraggeber zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist.In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.
Bei Stornierung ganz- oder mehrtägiger Veranstaltungen (z.B. Seminare, Fortbildungen Workshops etc.) durch den Auftraggeber entsteht der SBA folgender Anspruch:
Ab Vertragsschluss: | 10% des vereinbarten Honorars |
Absage bis zu 10 Werktage vor Beginn: | 40% des vereinbarten Honorars |
Absage bis zu 5 Werktage vor Beginn: | 90% des vereinbarten Honorars |
Die Verschiebungen fest vereinbarter Termine ist nur in Absprache mit der SBA möglich. Ist eine Verschiebung nich möglich, so gelten die oben genannten Stornierungsregeln.
Für Termine, die von Seiten der SBA abgesagt werden müssen, wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Der Auftraggeber hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen der SBA. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen. Bei gänzlichem Ausfall des Termins durch Absage oder Verhinderung des Beraters werden ggf. bereits geleistete Zahlungen wieder zurückerstattet.
Sollte es auf Grund von Störungen im Kommunikationsnetz (Telefon/Internet) nicht möglich sein, eine terminierte Beratung durchzuführen, wird ein Ersatztermin vereinbart. der Auftraggeber unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 50% der Termingebühr.
§ 6 Nicht voll in Anspruch genommene Leistungen
Sollte sich bei dem Auftraggeber ein Umstand dahingehend auswirken, dass eine bereits gebuchte Beratung nicht mehr gewünscht wird, tritt §5 in Kraft.
Für nicht voll in Anspruch genommene Zeiteinheiten und E-Mail Beratungen kann für die nicht in Anspruch genommene Leistung keine anteilige Rückzahlungsforderung geltend gemacht werden.
§ 7 Vertraulichkeit der Beratung
Die SBA behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des Auftraggebers Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Auftraggebers erfolgt und anzunehmen ist, dass der Auftraggeber zustimmen wird.
Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise aufgrund einer Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung persönliche Angriffe gegen den/die Berater/in oder deren Berufsausübung stattfinden und der Berater sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Der Berater führt Aufzeichnungen über erbrachte Leistungen (Handakte). Dem Auftraggeber steht eine Einsicht in diese Handakte zu; er kann diese Handakte auch zur Herausgabe verlangen. Absatz 2 bleibt unberührt. Sofern der Auftraggeber eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt die SBA diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.
§ 8 Eigenverantwortung des Auftraggebers
Die SBA weißt darauf hin, dass der Auftraggeber durch die Beratung, eine Verstärkung seiner Gefühle erleben kann. Der Berater berät und unterstützt gewissenhaft und verantwortungsvoll den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich falls er etwas nicht versteht oder umsetzen kann. Sollten Missverständnisse auftauchen, so ist der Auftraggeber hiermit angehalten nachzufragen. Es können keine Schadenersatzansprüche, Minderungen der Rechnung oder Rückzahlungen geltend gemacht werden.
§ 9 Haftung
Die SBA haftet dem Auftraggeber gegenüber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von der SBA oder bzw. deren Berater vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht) handelt. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei vergleichbaren Aufträgen dieser Art typischen Schaden, der bei Beauftragung oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt.
Für die Einhaltung gesetzlicher, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, auch bei der von der SBA vorgeschlagenen bzw. angebotenen Leistungen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Vertragliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen die SBA verjähren nach einem Jahr ab Anspruchsentstehung.
§ 10 Verfügbarkeit des Dienstes
Die SBA übernimmt keine Garantie für eine ständige Verfügbarkeit dieses Dienstes. Die SBA behält sich das Recht vor, den Service ohne Angabe von Gründen jederzeit wieder einzustellen, sowie das Serviceangebot jederzeit zu ändern.
§ 11 Bei Nichtzahlung
Zahlt der Auftraggeber das vereinbarte Honorar nicht, wird der Einzug der Forderung ggf. an einen Rechtsanwalt oder an ein Inkassounternehmen übergeben. In diesem Fall willigt der Auftraggeber ein, dass für die Abrechnung relevante Unterlagen an einen Rechtsanwalt bzw. an ein Inkassounternehmen übermittelt werden.
§ 12 Veröffentlichte Kontaktdaten
Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften oder E-Mail Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von so genannten Spam- Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
§ 13 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Die SBA behält sich das Recht vor, jederzeit die AGB zu ändern.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Ahrensburg. Gerichtsstand ist Ahrensburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ahrensburg, 15.03.2015